Begriff: Was ist eine Patientenverfügung ?
Mit der PV bestimme ich
solange ich urteilsfähig bin (d.h. solange ich noch selber entscheiden kann)
- welche medizinischen Massnahmen ich wünsche und welche ich ablehne
- wer mich als Vertrauensperson im medizinischen Bereich vertreten soll
für den Fall, dass ich später einmal nicht mehr selber entscheiden kann (= nicht mehr urteilsfähig bin).
Wichtig:
- Die Patientenverfügung bezieht sich nur auf die Zustimmung und Ablehnung von medizinischen Massnahmen. Für alle anderen Bereiche kann allenfalls ein Vorsorgeauftrag errichtet werden.
- Die Patientenverfügung entfaltet Wirkung nur und erst, wenn ich nicht mehr urteilsfähig bin. Solange ich selber entscheiden kann, tritt die Patientenverfügung nicht in Kraft!